Das Volksschulamt regelt das Aufnahmeverfahren für einen Eintritt in die HPS Turbenthal.
Aufnahmeverfahren
Für eine Aufnahme ist eine umfassende schulpsychologische Abklärung erforderlich. Kommt der Schulpsychologische Dienst zum Schluss, dass eine Sonderschulung nötig ist, formuliert die Schulpsychologin/der Schulpsychologe einen entsprechenden Antrag an die zuständige Schulbehörde. Diese Behörde prüft den Antrag und erteilt bei positivem Entscheid der Heilpädagogischen Schule den Auftrag für die Sonderschulung.
Anmeldung
Der Erstkontakt mit der HPS Turbenthal erfolgt in der Regel durch die zuständige Schulpsychologin oder durch den zuständigen Schulpsychologen des Kindes oder des Jugendlichen.
In einem Erstgespräch wird den Eltern die Schule durch die Schulleitung der HPS vorgestellt. Danach wird die Anmeldung durch den Schulpsychologischen Dienst bestätigt.
Entscheid Aufnahme
Über die Aufnahme einer Schülerin oder eines Schülers in die Tagesschule entscheidet die Schulleitung der HPS Turbenthal. Entscheidungsgrundlagen bilden die Anmeldung, die vorliegenden Abklärungsergebnisse, die Platzverhältnisse an der Tagesschule, die personellen Ressourcen und die Kostengutsprache der Schulpflege des Wohnortes des Kindes.